<b>NEUE LIZENZVEREINBARUNG: gltig ab 01.01.2015</b><br>
I. Allgemeine Geschftsbedingungen (AGB) fr den VDKF-LEC-SOFTWARELIZENZVERTRAG<br>
(Einzelnutzerlizenz fr  Unternehmensstandorte) Stand: 13.12.2013, gltig ab 01.01.2015<br> 
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 1 Vertragsgegenstand, Geltungsbereich<br>
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Die IKK Messe- Wirtschafts- und Informationsdienste GmbH ("Lizenzgeber"), die das ausschlieliche Vermarktungsrecht an der Software hat, wird dem Kunden ("Lizenznehmer") Software gegen Zahlung einer Vergtung zur Nutzung berlassen. Die sonstigen Rechte an der Software verbleiben vollstndig beim Lizenzgeber bzw. beim Zentrum fr integrierten Umweltschutz (nachfolgend: ZIU). Den Leistungen des Lizenzgebers liegen die nachfolgenden Geschftsbedingungen unter Ausschluss davon abweichender allgemeiner oder besonderer Geschftsbedingungen des Kunden zugrunde. Entgegenstehende Lizenz- und /oder Geschftsbedingungen des Kunden verpflichten den Lizenzgeber auch dann nicht, wenn dieser ihnen nicht ausdrcklich widerspricht. Alle Abweichungen und Nebenabreden, gleichgltig wie sie erfolgen (mndlich, telefonisch oder telegrafisch) bedrfen aus Beweisgrnden der schriftlichen Besttigung des Lizenzgebers. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Lizenzgeber schriftlich besttigt worden sind.<br> 
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 2 Urheberrecht/ Markenrecht<br>
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1. Die Software ist urheberrechtlich geschtzt. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software. Alle aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte liegen entweder beim Lizenzgeber oder beim Zentrum fr integrierten Umweltschutz e. V. Jede aufgrund des Urheberrechtes nicht erlaubte Verwendung kann gesetzlich geahndet werden.<br>
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2. Soweit dem Lizenznehmer bei der Nutzung seiner Lizenz Betriebsgeheimnisse offenbart werden, verpflichtet er sich zur Wahrung dieser Geheimnisse auf unbegrenzte Zeit. Der Lizenznehmer verpflichtet sich insbesondere, Software und Dokumentation geheim zu halten und sie weder ganz noch teilweise Dritten offen zu legen oder an sie weiterzugeben, es sei denn, es ist ihm nach den Bestimmungen dieses Vertrages oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Lizenzgeber gestattet.<br>
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3. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale drfen auf keinen Fall entfernt oder verndert werden.<br>
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 3 Nutzungsrechte<br>
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1. Lizenzumfang<br>
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a) Der Lizenznehmer erhlt nach Eingang seiner Bestellung und der schriftlichen Besttigung einen vorlufigen, zeitlich befristeten Lizenzcode. Nach Zahlung des vereinbarten  Nutzungsentgelts erhlt er einen endgltigen Lizenzcode, der unter Widerrufsvorbehalt nach lit. b dieser Bestimmung steht. Die vorlufige und/oder endgltige Lizenz kann der Lizenznehmer whrend der Laufzeit des Vertrages ( vgl.  5 ) nutzen. Nutzung umfasst hier den Zugriff auf die Lizenzgeber-Software Applikation durch den Lizenznehmer persnlich, ihre vertragsgeme Anwendung, sowie die Verarbeitung und Verwertung der Datenbestnde zu eigenen Zwecken. Dem Lizenznehmer wird insoweit ein einfaches, nicht ausschlieliches, zeitlich auf die Dauer des Vertrages und rumlich auf seinen Standort beschrnktes Nutzungsrecht an der Software und der zugehrigen Dokumentation eingerumt. Die rumliche Beschrnkung gilt auch fr die Eingabe und Verwertung von Daten in jeder Form. Standort im Sinne dieser Bestimmung ist ein einzelner, geographisch bestimmter oder bestimmbarer Ort, an dem der Lizenznehmer eine eigene Organisation zur Erreichung bestimmter arbeitstechnischer Zwecke unterhlt. ber den Standort (z. B. Niederlassung, Servicestelle, etc.) sollte sich der Lizenznehmer mit dem Lizenzgeber abstimmen. Unterbleibt dies bis zum Vertragsabschluss, gilt der Lieferort als Standort im Sinne dieser Bestimmung. Mit der Zahlung des Nutzungsentgelts erhlt der Lizenznehmer das Recht zum Bezug von insgesamt 100 Stck, nicht bertragbaren, sog. Prfplaketten und fr die Erstbestellung zustzlich von 50 Stck sog. Basisaufklebern.<br>
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b) Alle Datenverarbeitungsgerte (z. B. Festplatten und Zentraleinheiten), auf welche die Software ganz oder teilweise, kurzzeitig oder auf Dauer kopiert wird, befinden sich am Standort gem.  3 Nr. 1 a) des Lizenznehmers und stehen in seinem unmittelbaren Besitz.<br>
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c) Wird das Nutzungsrecht gekndigt oder erlischt es aus einem anderen Grund, hat der Lizenznehmer die Software, die von ihm ggf. gezogenen Vervielfltigungen sowie die Dokumentation an den Lizenzgeber herauszugeben. Falls eine krperliche Herausgabe der Software und der Vervielfltigungen aus technischen Grnden nicht mglich ist, wird der Lizenznehmer diese lschen und dies dem Lizenzgeber schriftlich besttigen.<br>
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2. Vervielfltigung<br>
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a) Der Lizenznehmer oder ein vom beauftragter IT- Dienstleister darf die Software vervielfltigen, soweit dies fr ihre die Benutzung erforderlich ist. Zu den erforderlichen Vervielfltigungen gehren die Installation der Software vom Originaldatentrger auf die Festplatte der eingesetzten Hardware sowie das Laden der Software in den Arbeitsspeicher.<br>
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b) Der Lizenznehmer oder ein von ihm beauftragter IT-Dienstleister kann die einzelne Software zum Zwecke der Datensicherung jeweils einmal auf einen dauerhaften Datentrger kopieren. Sicherungskopien der Software sind ausdrcklich als solche zu kennzeichnen. Das Benutzerhandbuch darf  im blichen Rahmen fr die interne Verwendung kopiert werden. Der Programmcode darf nicht kopiert werden.<br>
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c) Sonstige Vervielfltigungen (einschlielich der Ausgabe des Programmcodes auf einem Drucker und des Ausdruckens und Fotokopierens der Programmbeschreibung) sind nicht gestattet.<br>
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3. Mehrfachnutzungen<br>
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Der Lizenznehmer und/oder der von ihm beauftragte IT-Dienstleister hat bei einem Wechsel des Datenverarbeitungs-gertes die Software von der Festplatte der bisher verwendeten Hardware zu lschen. Es ist gestattet, die fr einen Standort vorgesehene Lizenz innerhalb eines Netzwerkes oder eines sonstigen Mehrstations-Rechensystems am Standort gem.  3 Nr. 1 a) zu nutzen.<br>
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4. Weitergabe<br>
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Der Lizenznehmer und/oder der von ihm beauftragte IT-Dienstleister ist nicht berechtigt, die Software an Dritte zu vermieten, zu verpachten, zu verleihen oder sonst weiterzugeben. Dritte sind in diesem Fall  Standorte eines Unternehmen, die die Software nicht lizenziert haben, sowie natrliche und juristische Personen, denen der Lizenzgeber kein Nutzungsrecht eingerumt hat.<br>
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5. Dekompilierung und Programmnderungen<br>
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a) Manipulationen, Vervielfltigungen oder Rckbersetzungen des berlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung/Disassembling) und sonstige Arten der Rckerschlieung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind nicht gestattet.<br>
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b) bersetzung, Bearbeitung, Arrangement und andere Umarbeitungen der Software sowie von Teilen davon und die Vervielfltigung der dadurch erzielten Ergebnisse sind nur mit ausdrcklicher, schriftlicher Genehmigung des Lizenzgebers / Urhebers gestattet.<br>
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6. Zentrale Datenauswertung durch den Lizenzgeber<br> 
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Der Lizenznehmer untersttzt den Betreiber bei der Erledigung aller Aufzeichnungs-, Berichts und Monitoringaufgaben der nationalen und europischen Gesetzgebung. Um dies fortlaufend zu gewhrleisten, erhlt der Lizenzgeber ber eine vom Lizenznehmer abschaltbare Exportfunktion vorab anonymisierte, nicht personenbezogene und nicht individualisierbare Daten der betriebenen/betreuten Anlage in verschlsselter Form, wie z.B. Leckageraten und verwendetes Kltemittel. In der Software sind die zu exportierenden Daten und der Exportvorgang unter dem Menpunkt "Datenaustausch - Export"  genau beschrieben. Dort befindet sich auch die Mglichkeit fr den Lizenznehmer, die Exportfunktion zu deaktivieren. Keinesfalls erfolgt eine Datenbertragung vor Ablauf einer 4-Wochenfrist nach Besttigung der Kenntnisnahme der AGB. Deaktiviert der Lizenznehmer die automatische Exportfunktion, so macht er dadurch von seinem Widerrufsrecht zur Datenbertragung Gebrauch. Die brigen Paragrafen der AGB sowie die Programmfunktion bleiben durch den Widerspruch unberhrt. Die Daten werden ausschlielich beim Lizenzgeber zentral ausgewertet.<br> 
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 4 Gewhrleistung<br>
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1. Der Lizenzgeber gewhrleistet die bereinstimmung der Funktionalitt der Softwareprodukte mit der Funktionsbe-schreibung. Er untersttzt den Lizenznehmer per Telefon, e-mail oder mit gleichartigen  Kommunikationsmitteln bei der Bedienung der Software. Zu einer Leistung vor Ort ist er nicht verpflichtet. Fr die Erstinstallation wird die Durchfhrung eines kostenpflichtigen Einfhrungsprojekts durch das ZIU empfohlen.<br>
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2. Im Falle einer Leistungsstrung ist der Lizenzgeber zur Nachbesserung berechtigt. Gelingt es ihm innerhalb einer angemessenen Frist oder nach zwei Nachbesserungsversuchen nicht die Strung zu beseitigen, so kann der Lizenznehmer fr die Zeit, whrend der die Tauglichkeit der Software fr den bestimmungsgemen Gebrauch gemindert ist, eine Herabsetzung des vereinbarten Entgelts verlangen. Das gilt nicht, soweit nur eine unerhebliche Abweichung von der Leistungsbeschreibung oder eine unerhebliche Leistungsstrung gegeben ist.<br>
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3. Der Lizenzgeber bernimmt keine verschuldensunabhngige Garantie fr seine Softwareprodukte. Die Gewhrleistungs-rechte erstrecken sich nicht auf Fehler, die durch eine unsachgeme oder nicht vertragskonforme Nutzung der Software verursacht werden, sowie auf Fehler, die auf Grund einer nicht vertragskonformen nderung eines mit der Software-Applikation bespielten Datentrgers oder sonstigen Lizenzmaterials entstanden sind.<br> 
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 5 Vertragsdauer/ Kndigung<br>
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1. Das Vertragsverhltnis beginnt mit der schriftlichen Annahme der Bestellung durch den Lizenzgeber und endet am 31. Mrz des der Bestellung folgenden Jahres. Es verlngert sich ber diesen Zeitpunkt hinaus jeweils fr ein Jahr, wenn es nicht von einer der Vertragsparteien bis sptestens 31.12. mit einer Frist von drei Monaten zum 31.03. des Folgejahres gekndigt wird. Die Kndigungsfrist beginnt mit Zugang der Kndigungserklrung beim Erklrungsempfnger zu laufen.<br> 
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2. Es besteht ein einseitiges auerordentliches Kndigungsrecht des Lizenzgebers, soweit der Lizenznehmer sich mehr als zwei Monate mit der Zahlung der vereinbarten Vergtung in Verzug befindet oder gegen ihn ein Antrag auf Erffnung des Insolvenzverfahrens gestellt oder nicht als unbegrndet abgelehnt ist oder die Durchfhrung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird. Weiter besteht dies, wenn der Lizenznehmer einen Versionswechsel der Software verweigert.<br> 
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3. Jede Kndigung bedarf der Schriftform.<br>
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4. Nach Vertragsbeendigung oder dem Widerruf des Lizenzcodes ist der Lizenznehmer verpflichtet, die ihm berlassene Hardware zurckzugeben. In beiden Fllen darf er Basis- und Siegelaufkleber nicht weiter verwenden, sondern hat sie dem Lizenzgeber auf seine Kosten zurckzugeben, sofern sie noch bei ihm vorhanden sind.<br>   
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 6 Preisliste/ Vorleistungspflicht des Bestellers  bzw. Lizenznehmers<br>
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Das Entgelt fr die berlassung zur Nutzung ergibt sich aus der bei Vertragsschluss aktuellen Preisliste, die beim Lizenzgeber eingesehen werden oder auf Verlangen zugesandt werden kann. Die Preisliste ist Vertragsbestandteil. Besteller oder Lizenznehmer erhalten die Leistungen des Lizenzgebers erst, wenn das jeweilige Nutzungsentgelt gezahlt ist. Das Nutzungsentgelt wird erstmals vier Wochen nach Vertragsbeginn, ansonsten immer zu Beginn des jeweils ersten Quartals der der Bestellung folgenden Jahre fllig.<br> 
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 7 Haftung des Lizenzgebers/ Urhebers<br>
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1. Kann die Software durch Verschulden des Lizenzgebers insbesondere in Folge unterlassener oder fehlerhafter Ausfhrung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlgen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen vom Lizenznehmer nicht vertragsgem verwendet werden, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprche des Kufers die Regelungen in  4 (Gewhrleistung) und nachfolgend in Ziffer 2. dieser Vorschrift entsprechend.<br>
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2. Fr Schden haftet der Lizenzgeber, aus welchen Rechtsgrnden auch immer, nur<br>
a) bei Vorsatz;<br>
b) bei grober Fahrlssigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter;<br>
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Krper und Gesundheit;<br>
d) bei Mngeln sowie sonstigen Umstnden, die er arglistig verschwiegen hat;<br>
e) oder bei Mngeln, deren Abwesenheit er garantiert hat, oder soweit er eine Garantie fr die Beschaffenheit oder eine sonstige Garantie abgegeben hat.<br>
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3. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lizenzgeber auch bei grober Fahrlssigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlssigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernnftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern der Lizenzgeber haftet, haftet er mit einer maximalen Haftungssumme von 100.000,00  (einhunderttausend Euro), egal ob Personen-, Sach- oder Vermgensschden.<br> 
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4. Weitere Ansprche, insbesondere aus verschuldensunabhngiger Haftung, sind ausgeschlossen. Lizenzgeber und Urheber haften nicht fr ein Verschulden des jeweils anderen Teils.<br>
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 8 nderungsvorbehalt<br>
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Der Lizenzgeber behlt sich das Recht vor, nderungen der Geschftsbedingungen vorzunehmen, wenn und soweit nderungen der Gesetzeslage, der hchstrichterlichen Rechtsprechung oder weitere nderungen von Umstnden auerhalb des Einflussbereichs des Lizenzgebers dies erforderlich machen.<br> 
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Der Lizenzgeber wird dem Lizenznehmer solche nderungen rechtzeitig vor Inkrafttreten in Textform ( z.B. Brief, E-Mail ) unter drucktechnischer Hervorhebung  der jeweiligen nderungen bekannt geben. Soweit die nderungen dem Lizenz-nehmer nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil gewhren und er mit ihnen nicht einverstanden ist, kann er innerhalb von vier Wochen nach Zugang ber die Mitteilung der nderung schriftlich widersprechen. Fr den Fall des rechtzeitigen, schriftlichen Widerspruchs gelten die bisherigen Regelungen bis zum Ablauf des jeweiligen Lizenzcodes unverndert fort. Eine Vertragsverlngerung erfolgt in diesem Fall aber nicht. Widerspricht der Lizenznehmer nicht, gelten nach Ablauf der Widerspruchsfrist die genderten Regelungen. Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer auf die Widerspruchsmglichkeit und die mglichen Rechtsfolgen fr den Fall des Ausbleibens des Widerspruchs in der Mitteilung ber die nderungen gesondert hinweisen. Das Kndigungsrecht der Parteien bleibt hiervon unberhrt.<br> 
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 9 Sonstiges<br>
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1. Dieser Lizenzvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des "Einheitlichen Gesetzes ber den internationalen Kauf beweglicher Sachen" und des "Einheitlichen Gesetzes ber den Abschluss internationaler Kaufvertrge" sowie des "bereinkommens der Vereinten Nationen ber Vertrge ber den internationalen Warenkauf" werden ausgeschlossen.<br>
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2. Gerichtsstand fr alle sich im kaufmnnischen Verkehr aus dem Vertragsverhltnis ergebenden Streitigkeiten, einschlielich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, ist der Sitz des Lizenzgebers. Der Lizenzgeber kann den Lizenznehmer auch an dessen Sitz gerichtlich in Anspruch nehmen.<br>
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3. Der Lizenznehmer darf  vorbehaltlich abweichender Bestimmungen dieses Software- Lizenzvertrages  einzelne Rechte aus diesem Vertrag sowie den Vertrag im Ganzen nicht auf Dritte bertragen, es sei denn der Lizenzgeber erteilt hierzu ausdrcklich seine schriftliche Zustimmung. Der Lizenzgeber wird die Zustimmung erteilen, wenn berechtigte Belange des Lizenznehmers an der bertragung von Rechten die Interessen des Lizenzgebers berwiegen.<br>
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4. Nebenabreden sind nicht getroffen. nderungen dieses Software-Lizenzvertrages bedrfen der Textform. Gleiches gilt fr die Aufhebung der Textformklausel.<br>
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5. Fr den Fall, dass Bestimmungen dieses Lizenzvertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, berhrt dies die Wirksamkeit des Lizenzvertrages im brigen nicht.<br>
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II. VDKF-LEC-SIEGEL (Nutzungsbedingungen)<br>
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1.  Inhaberin des Markenzeichens "VDKF-LEC-SIEGEL" ist die IKK Messe- Wirtschafts- und Informationsdienste GmbH, Kaiser-Friedrich-Str. 7, 53113 Bonn. Die Marke ist mit der Registernummer 304 54 318 in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen worden.<br>
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2. Die Berechtigung zur Fhrung des Zeichens "VDKF-LEC-SIEGEL" wird denjenigen Fachbetrieben erteilt, die an VDKF-LEC teilnehmen. ber die Teilnahmeberechtigung entscheidet die Markenzeicheninhaberin.<br>
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3. Die Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, das Zeichen nur in der genehmigten Form zu verwenden. Die Berechtigten drfen dieses Zeichen im Rahmen des geschftlichen Verkehrs und zum Zwecke des wirtschaftlichen Wettbewerbs fhren und nutzen, beispielsweise auf Drucksachen, Geschftsbriefen, Briefbgen, Rechnungen, Firmenwagen, Berufskleidung, Firmenschildern, und das Zeichen auch in ihren Geschftsrumen aushngen. Das Recht zur Benutzung des Zeichens bedeutet zugleich die Pflicht, auf seine ordnungsgeme Verwendung zu achten. Der Benutzer des Zeichens ist verpflichtet, jeden ihm bekannten Missbrauch des Zeichens der Zeicheninhaberin zu melden. Der Berechtigte ist verpflichtet, das Zeichen ausschlielich fr den eigenen Betrieb zu verwenden und es nicht fr Arbeiten Dritter zu benutzen.<br>
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4. Die Berechtigung zur Fhrung des Zeichens erlischt von selbst, ohne dass es eines frmlichen Entzugs durch die Zeichen-inhaberin bedarf, bei einer Beendigung der Teilnahme an VDKF-LEC, sowie bei Verlust der Fachbetriebseigenschaft.<br>
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5. Die Berechtigung zur Fhrung wird ferner entzogen, bei widerrechtlicher Benutzung durch den Berechtigten, insbesondere bei unbefugter Zurverfgungstellung des Zeichens an Dritte sowie bei sonstigen Versten gegen diese Nutzungs-bedingungen.<br>
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6. Dem Nutzer steht kein Anspruch auf Rckvergtung irgendwelcher Art zu. Die Zeicheninhaberin hat das Recht, den Entzug des Zeichens in geeigneter Form zu verffentlichen.<br>